Maut Belarus

Weissrussland, offiziell die Republik Belarus, ist ein osteuropäisches Land, das für seine einzigartige Kultur und Geschichte bekannt ist. Um bestimmte Streckenabschnitte in Weissrussland zu benutzen, müssen Sie die Maut bezahlen.

In Belarus wird die Maut elektronisch über das BelToll-System geregelt. Auch ist es möglich, die Maut streckenabhängig an Mautstationen zu bezahlen. Von der Mautpflicht sind vor allem alle in- und ausländischen Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht betroffen. Ebenfalls müssen alle Pkw unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht die Maut bezahlen. Motorräder sind von der Mautpflicht befreit.

Gebührenpflichtige Autobahnen

In Belarus sind nicht alle Autobahnen von der Maut betroffen. Die mautpflichtigen Streckenabschnitte sind in der Regel gut ausgebaut und bieten schnelle Verbindungen zwischen den grösseren Städten und wichtigen Verkehrsknotenpunkten. Zu den wichtigsten mautpflichtigen Autobahnen gehören die M1/E30M2/E85, und M4/E10. Auch gibt es andere gebührenpflichtige Strassenabschnitte. Diese werden jedoch nicht so häufig befahren.

Eine Liste zu allen mautpflichtigen Autobahnen finden Sie hier:

  • M1/E30 Brest (Koslowitschi) - Minsk - Grenze zu Russland (Red´ki)
  • M2 Minsk - Nationalflughafen Minsk
  • M3 Minsk - Vitebsk
  • M4 Minsk - Mogilev
  • M5/E271 Minsk - Bobruisk
  • M6 Minsk - Abzweig M7
  • M6/E28 Abzweig M7 - Grodno - Grenze zu Polen (Brusgi)
  • M7/E28 Minsk - Oshmyany - Grenze zu Lietuva (Kamenny Log)
  • P1 Minsk - Dzerzhinsk
  • P21 Vitebsk - Grenze zu Russland
  • P23 Minsk - Slutsk
  • P28 Minsk - Shcharbiny
  • P99 Baranovichy - Grenze zu Polen

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Bestimmungen für PKW, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeug, das Sie fahren. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall Ihr zugelassenes Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung.

Fahrzeugklasse Beschreibung
Klasse 1 Kfz unter 3,5t zGG
Klasse 2 Kfz über 3,5t zGG mit 2 Achsen
Klasse 3 Kfz über 3,5t zGG mit 3 Achsen
Klasse 4 Kfz über 3,5t zGG mit 4 oder mehr Achsen

Bezahlung

In Belarus findet die Bezahlung der Maut rein elektronisch ab. Entweder können Sie diese streckenabhängig bezahlen oder laufzeitabhängig.

Streckenabhängige Maut

Wenn Sie die Maut streckenabhängig bezahlen wollen, ist eine On-Board-Unit notwendig. Die Kaution für die OBU beträgt ca. 19 Franken. Um die On-Board-Unit benutzen zu können, benötigen Sie zudem eine Registrierung im BelToll-System. Die Registrierung ist kostenfrei.

Laufzeitabhängige Maut (Vignette für Fahrzeuge bis 3,5t)

Seit Dezember 2020 können Sie alternativ eine elektronische Vignette zur zeitabhängigen Mautabrechnung kaufen.

Preise

Streckenabhängige Maut (On-Board-Unit)

Fahrzeugklasse Preis pro gefahrenem Kilometer
Klasse 1 0,037 CHF
Klasse 2 0,094 CHF
Klasse 3 0,120 CHF
Klasse 4 0,140 CHF

Laufzeitabhängige Maut (Vignette für Fahrzeuge bis 3,5t)

Gültigkeitsdauer Preis
15 Kalendertage 16,83 CHF
30 Kalendertage 26,18 CHF
1 Kalenderjahr 89,76 CHF

Bussgelder

Wer gegen die Ordnung der Mautstrassen-Nutzung verstossen, hat man die Möglichkeit die Maut innerhalb von zwei Strunden nach der Begehung des Verstosses nachzuzahlen. Falls man dies nicht tut, droht eine erhöhte Maut.

Fahrzeugklasse Bei Unvollständiger Maut Bei nicht bezahlter Maut
Klasse 1 - 93,50 CHF
Klasse 2 121,55 CHF 243,10 CHF
Klasse 3 121,55 CHF 243,10 CHF
Klasse 4 121,55 CHF 243,10 CHF

Abschleppen von Kfz (Sonderregelungen)

Auf Mautstrassen müssen beim Abschleppen mit einer festen Abschleppstange an jedem Fahrzeug Mautgeräte installiert sein. Die On-Board-Unit von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Anzahl der tatsächlichen und vorgesehenen Achsen des Fahrzeugs berücksichtigen. Das heisst, dass Sie als abschleppendes Fahrzeug die Achsen des abzuschleppenden Fahrzeugs angeben müssen.

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Wer ist von der Maut in Belarus befreit?

Gemäss dem Unterpunkt 4.4 des Punktes 4 des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus vom 27.09.2012 Nr. 426 Über einzelne Fragen des Betriebs des Systems der elektronischen Erhebung der Maut für den Verkehr von Fahrzeugen auf bestimmten Strassen der Republik Belarus werden von der Maut für die mautstrassen-Nutzung in der Republik Belarus die Kraftfahrzeug-Benutzer befreit, die mit folgenden Fahrzeuge fahren:

  • Fahrzeuge, die in den EAWU-Staaten angemeldet sind oder an denen Kurzzeitkontrollschild der Republik Belarus in den durch Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen angebracht sind, mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen sowie von diesen geschleppte Anhänger (für den Beginn der Mautstrassen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Fahrzeuge mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und von diesen geschleppte Anhänget - innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs (für den Beginn der Mautstrassen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Von Einzelunternehmen oder juristischen Personen der Republik Belarus ins Eigentum, betriebswirtschaftlich oder zur operativen Leitung erworbene und in die Republik Belarus eingeführte Fahrzeuge mit im Ausland ausgestellten Kurzzeitkontrollschild (Transitkontrollschild)(für den Beginn der Mautstrassen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Mopeds und Motorräder(für den Beginn der Mautstrassen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Radschlepper und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind (für den Beginn der Mautstrassen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Einsatzfahrzeuge (für die Befreiung von der Maut ist es erforderlich, vor dem Beginn der Mautstrassen-Nutzung bei GU Belavtostrada einen Antrag zu stellen und von GU Belavtostrada eine Mitteilung über die Bewilligung des Antrags zu erhalten)
  • Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die zur Beseitigung der Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern für die Bevölkerung der Republik Belarus und der anderen Staaten eingesetzt werden (berechtigt, Mautstrassen kostenlos nur nach dem Abschluss eines Vertrags über die Mautstrassen-Nutzung unter Befreiung von der Maut und nach dem Einbau am Fahrzeug eines Geräts für elektronische Bezahlung zu nutzen)
  • Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungskraft und Rechtsordnung eingesetzt werden (für die Befreiung von der Maut ist es erforderlich, vor dem Beginn der Mautstrassen-Nutzung bei GU Belavtostrada einen Antrag zu stellen und von GU Belavtostrada eine Mitteilung über die Bewilligung des Antrags zu erhalten
 

Mautpflicht in Nachbarländern

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