Maut Belarus

Weißrussland, offiziell die Republik Belarus, ist ein osteuropäisches Land, das für seine einzigartige Kultur und Geschichte bekannt ist. Um bestimmte Streckenabschnitte in Weißrussland zu benutzen, müssen Sie die Maut bezahlen.

In Belarus wird die Maut elektronisch über das BelToll-System geregelt. Auch ist es möglich, die Maut streckenabhängig an Mautstationen zu bezahlen. Von der Mautpflicht sind vor allem alle in- und ausländischen Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht betroffen. Ebenfalls müssen alle Pkw unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht die Maut bezahlen. Motorräder sind von der Mautpflicht befreit.

Gebührenpflichtige Autobahnen

In Belarus sind nicht alle Autobahnen von der Maut betroffen. Die mautpflichtigen Streckenabschnitte sind in der Regel gut ausgebaut und bieten schnelle Verbindungen zwischen den größeren Städten und wichtigen Verkehrsknotenpunkten. Zu den wichtigsten mautpflichtigen Autobahnen gehören die M1/E30M2/E85, und M4/E10. Auch gibt es andere gebührenpflichtige Straßenabschnitte. Diese werden jedoch nicht so häufig befahren.

Eine Liste zu allen mautpflichtigen Autobahnen finden Sie hier:

  • M1/E30 Brest (Koslowitschi) - Minsk - Grenze zu Russland (Red´ki)
  • M2 Minsk - Nationalflughafen Minsk
  • M3 Minsk - Vitebsk
  • M4 Minsk - Mogilev
  • M5/E271 Minsk - Bobruisk
  • M6 Minsk - Abzweig M7
  • M6/E28 Abzweig M7 - Grodno - Grenze zu Polen (Brusgi)
  • M7/E28 Minsk - Oshmyany - Grenze zu Lietuva (Kamenny Log)
  • P1 Minsk - Dzerzhinsk
  • P21 Vitebsk - Grenze zu Russland
  • P23 Minsk - Slutsk
  • P28 Minsk - Shcharbiny
  • P99 Baranovichy - Grenze zu Polen

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Bestimmungen für PKW, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeug, das Sie fahren. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall Ihr zugelassenes Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung.

Fahrzeugklasse Beschreibung
Klasse 1 Kfz unter 3,5t zGG
Klasse 2 Kfz über 3,5t zGG mit 2 Achsen
Klasse 3 Kfz über 3,5t zGG mit 3 Achsen
Klasse 4 Kfz über 3,5t zGG mit 4 oder mehr Achsen

Bezahlung

In Belarus findet die Bezahlung der Maut rein elektronisch ab. Entweder können Sie diese streckenabhängig bezahlen oder laufzeitabhängig.

Streckenabhängige Maut

Wenn Sie die Maut streckenabhängig bezahlen wollen, ist eine On-Board-Unit notwendig. Die Kaution für die OBU beträgt 20 Euro. Um die On-Board-Unit benutzen zu können, benötigen Sie zudem eine Registrierung im BelToll-System. Die Registrierung ist kostenfrei.

Laufzeitabhängige Maut (Vignette für Fahrzeuge bis 3,5t)

Seit Dezember 2020 können Sie alternativ eine elektronische Vignette zur zeitabhängigen Mautabrechnung kaufen.

Preise

Streckenabhängige Maut (On-Board-Unit)

Fahrzeugklasse Preis pro gefahrenem Kilometer
Klasse 1 0,040 €
Klasse 2 0,101 €
Klasse 3 0,126 €
Klasse 4 0,152 €

Laufzeitabhängige Maut (Vignette für Fahrzeuge bis 3,5t)

Gültigkeitsdauer Preis
15 Kalendertage 18 €
30 Kalendertage 28 €
1 Kalenderjahr 96 €

Bußgelder

Wer gegen die Ordnung der Mautstraßen-Nutzung verstoßen, hat man die Möglichkeit die Maut innerhalb von zwei Strunden nach der Begehung des Verstoßes nachzuzahlen. Falls man dies nicht tut, droht eine erhöhte Maut.

Fahrzeugklasse Bei Unvollständiger Maut Bei nicht bezahlter Maut
Klasse 1 - 100 €
Klasse 2 130 € 260 €
Klasse 3 130 € 260 €
Klasse 4 130 € 260 €

Abschleppen von Kfz (Sonderregelungen)

Auf Mautstraßen müssen beim Abschleppen mit einer festen Abschleppstange an jedem Fahrzeug Mautgeräte installiert sein. Die On-Board-Unit von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Anzahl der tatsächlichen und vorgesehenen Achsen des Fahrzeugs berücksichtigen. Das heißt, dass Sie als abschleppendes Fahrzeug die Achsen des abzuschleppenden Fahrzeugs angeben müssen.

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Wer ist von der Maut in Belarus befreit?

Gemäß dem Unterpunkt 4.4 des Punktes 4 des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus vom 27.09.2012 Nr. 426 Über einzelne Fragen des Betriebs des Systems der elektronischen Erhebung der Maut für den Verkehr von Fahrzeugen auf bestimmten Straßen der Republik Belarus werden von der Maut für die mautstraßen-Nutzung in der Republik Belarus die Kraftfahrzeug-Benutzer befreit, die mit folgenden Fahrzeuge fahren:

  • Fahrzeuge, die in den EAWU-Staaten angemeldet sind oder an denen Kurzzeitkennzeichen der Republik Belarus in den durch Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen angebracht sind, mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen sowie von diesen geschleppte Anhänger (für den Beginn der Mautstraßen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Fahrzeuge mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und von diesen geschleppte Anhänget - innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs (für den Beginn der Mautstraßen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Von Einzelunternehmen oder juristischen Personen der Republik Belarus ins Eigentum, betriebswirtschaftlich oder zur operativen Leitung erworbene und in die Republik Belarus eingeführte Fahrzeuge mit im Ausland ausgestellten Kurzzeitkennzeichen (Transitkennzeichen)(für den Beginn der Mautstraßen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Mopeds und Motorräder(für den Beginn der Mautstraßen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Radschlepper und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind (für den Beginn der Mautstraßen-Nutzung ist die Ausführung von jeglichen Handlungen und Formalitäten nicht erforderlich)
  • Einsatzfahrzeuge (für die Befreiung von der Maut ist es erforderlich, vor dem Beginn der Mautstraßen-Nutzung bei GU Belavtostrada einen Antrag zu stellen und von GU Belavtostrada eine Mitteilung über die Bewilligung des Antrags zu erhalten)
  • Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die zur Beseitigung der Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern für die Bevölkerung der Republik Belarus und der anderen Staaten eingesetzt werden (berechtigt, Mautstraßen kostenlos nur nach dem Abschluss eines Vertrags über die Mautstraßen-Nutzung unter Befreiung von der Maut und nach dem Einbau am Fahrzeug eines Geräts für elektronische Bezahlung zu nutzen)
  • Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungskraft und Rechtsordnung eingesetzt werden (für die Befreiung von der Maut ist es erforderlich, vor dem Beginn der Mautstraßen-Nutzung bei GU Belavtostrada einen Antrag zu stellen und von GU Belavtostrada eine Mitteilung über die Bewilligung des Antrags zu erhalten
 

Mautpflicht in Nachbarländern

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