Vignette Polen
In Polen wird die Maut über das eTOLL-System sowie an Mautstationen abgerechnet. Eine Klebevignette gibt es nicht. Stattdessen benötigen Pkw für einige mautpflichtige Autobahnabschnitte ein e-Ticket, während für andere Streckenabschnitte weiterhin eine Zahlung an Mautstationen erfolgt. Die Gebühren richten sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie und werden von den jeweiligen Autobahnbetreibern festgelegt. Das frühere viaTOLL-System wurde im Jahr 2021 durch eTOLL ersetzt. Die viaBOX kann seitdem nicht mehr verwendet werden.
Gebührenpflichtige Autobahnen
In Polen sind grundsätzlich alle Fahrzeuge mautpflichtig. Die Mautregelungen variieren jedoch je nach Strassentyp. Das Strassennetz ist unterteilt in:
- Öffentlich finanzierte Strassen (A2 Konin - Stryków und A4 Bielany Wrocławskie - Sośnica; Schnell- und Fernstrassen)
- Konzessionsautobahnen: Privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnen (A1, A2 Świecko - Konin und A4 Katowice - Kraków)
Ausnahmen
Zu den gebührenfreien Autobahnen zählen:
- A6
- A8
- A18
Zudem sind alle polnischen Schnellstrassen von der Mautpflicht ausgenommen.
Karte
Eine Karte zum mautpflichtigen Strassennetz Polens finden Sie hier.
Bestimmungen für PKW, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile
Die Bestimmung der Maut für Ihr Fahrzeug unterscheidet sich nach dem Autobahnbetreiber, der Art Ihres Fahrzeugs und dem Gewicht. Öffentlich finanzierte Strassen haben im Vergleich zu Konzessionsautobahnen andere Regelungen.
Öffentlich finanzierte Strassen
Unterschieden wird bei den öffentlich finanzierten Strassen in schwere und leichte Fahrzeuge.
Leichte Fahrzeuge (Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigem Gesamtgewicht ≤ 3,5t):
Fahrzeugklasse | Details |
---|---|
PKW | - Personenkraftwagen - Personenkraftwagen mit Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Motorräder | - Motorräder - Motorroller - Dreiräder |
Gespanne | - Lieferwagen - Lieferwagen mit Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Busse | - Kleinbus mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschliesslich Fahrer) - Kleinbus mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschliesslich Fahrer) mit einem Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Schwere Fahrzeuge (Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 3,5t):
Fahrzeugklasse | Details |
---|---|
PKW | - PKW mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t |
Busse | - Kleinbusse mit weniger als 9 Sitzplätzen mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination > 3,5t und ≤ 12t - Reisebusse/Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschliesslich Fahrer) unabhängig von zulässigen Gesamtgewicht - Reisebusse/Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschliesslich Fahrer) mit einem Anhänger, unabhängig von zulässigen Gesamtgewicht |
Sattelzug | - Sattelzug mit Auflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - Sattelzug mit Auflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t |
LKW | - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t mit Deichselanhänger |
Konzessionsautobahnen
Auf Polens Konzessionsautobahnen gibt es zwei Mautsysteme: das geschlossene und das offene System. Beim geschlossenen System richtet sich die Maut nach der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie. Beim offenen System wird eine festgelegte Gebühr erhoben, unabhängig von der gefahrenen Strecke. Allerdings gibt es keinen einheitlichen Preis, der für alle Konzessionsautobahnen gilt.
Bezahlung
Manuelle Bezahlung
An allen Konzessionsautobahnen kann die Mautgebühr an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) bezahlt werden. Euro werden nur in Scheinen angenommen und das Wechselgeld wird in der polnischen Währung Zloty zurückgegeben.
Elektronische Bezahlung
Öffentlich finanzierte Strecken:
Seit Juni 2021 erfolgt die Bezahlung der Mautgebühr für öffentlich finanzierte Strecken elektronisch über das e-Toll-System. Das e-Toll-System bietet Ihnen das e-ticket und die GPS-basierte Bezahlung an:
e-ticket
Erhältlich in der App e-TOLL PL BILET oder vor Ort an Automaten, Tankstellen und Raststätten
- Bis zu 60 Tage im Voraus
- Benötigte Daten: KFZ-Kontrollschild, Streckenabschnitt, Datum und Dauer
- Ab dem Kauf 48 Stunden lang gültig
GPS-Geräte
Die Registrierung findet über e-TOLL statt
- Sendegerät (On Board Unit, OBU)
- Externes Ortungsgerät (ZSL)
Konzessionsautobahnen:
Auch kann man die Gebühr für die A1 und A4 online bezahlen:
„vintrica“ App
- Zugang zur A1
- Automatische Abrechnung
„AmberGO“ App
- Zuständig für die A1
- Automatisches Zahlungssystem
„A4GO“ App
- Zuständig für die A4 Kraków – Katowice
- On-Board-Unit möglich
- kartA4 möglich (wiederaufladbare Karte)
Preise
Leichte Fahrzeuge
Die Preise werden in Mautsätze und Fahrzeugkategorien eingeteilt. Hier zahlt man pro gefahrenem Kilometer.
In der Regel gilt für die Kategorie 1 (Motorräder) ein Mautsatz von 0,01 CHF/km. Der Mautsatz für die Kategorie 2 (PKW mit oder ohne Anhänger unter 3,5t) beträgt 0,02 CHF/km.
Schwere Fahrzeuge
Der Mautsatz für schwere Fahrzeuge hängt von dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse ab. Dieser liegt zwischen 0,19 CHF bis 0,60 CHF. Hier finden Sie genauere Informationen zum Mautsatz für schwere Fahrzeuge.
Bussgelder
Wer in Polen gegen die Mautpflicht verstösst, muss mit einem Bussgeld zwischen 500 zł (ca. 108 CHF) und 1.500 zł (ca. 324 CHF) rechnen. Bei Nichtzahlung können deutlich höhere Strafen folgen. Beim Kauf eines e-Tickets ist die Gültigkeit von 48 Stunden zu beachten, andernfalls droht ebenfalls ein Bussgeld. Auch eine fehlende Anmeldung im e-TOLL-System kann zu einer Geldstrafe führen.
Haben Sie die Anmeldung versehentlich vergessen, kann Ihnen die Weiterfahrt durch die Behörden untersagt werden. Sie dürfen erst weiterfahren, sobald die Registrierung erfolgreich nachgeholt und aktiviert wurde.
Können Sie ein gekauftes e-ticket zurückgeben?
Ja. Das Zurückgeben des e-tickets ist möglich, sofern das angegebene Reisedatum in der Zukunft liegt. Es ist nicht möglich das e-ticket im Nachhinein zurückzugeben. Auch ist zu beachten, dass Sie bei der Rückgabe des e-tickets eine Kennnummer angeben müssen. Diese finden Sie im e-ticket.
Mautpflicht in Nachbarländern
Folgende Nachbarländer von Polen haben ebenfalls eine Mautpflicht zur Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen: