Vignette Österreich

Die Maut wird in Österreich durch die digitale Vignette und die herkömmliche Klebevignette abgerechnet. Die Autobahn-Vignette ist an ein Kontrollschild gebunden und kann online bei der ASFINAG gekauft werden.

Gebührenpflichtige Strassen

In Österreich gilt seit 1997 auf fast allen Autobahnen und Schnellstrassen eine Vignettenpflicht. Es wird auf einigen anderen Streckenabschnitten eine gesonderte Streckenmaut erhoben.

Auf folgenden Autobahnabschnitten wird eine Streckenmaut erhoben:

  • A 9 Pyhrn Autobahn Gleinalm und Bosrucktunnel
  • A 10 Tauern-Autobahn und Klatschberg Tunnel
  • A 11 Karawankenautobahn
  • A 13 Brenner Autobahn
  • S 16 Arlberg Schnellstrasse

Ausnahmen

Es gibt einige gebührenfreie Autobahnen und Schnellstrassen als Ausnahme:

  • A1 Westautobahn (Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord), Land Salzburg
  • A12 Inntalautobahn (Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd), Tirol
  • A14 (Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems), Vorarlberg. Vignettenfreiheit besteht ab (von Süden kommend) bzw. Anschlussstelle 23 Hohenems Diepoldsau
  • A26 (Linzer Autobahn – derzeit noch im Bau, inklusive der neuen Donau-Hängebrücke), Oberösterreich. Sie brauchen erst eine digitale Vignette nach Fertigstellung der kompletten A26 und Anschluss zur A7

Karte

Klicken Sie auf die folgende Karte, um einen Überblick über die Mautpflicht in Österreich zu bekommen.

Bestimmungen für verschiedene Fahrzeugtypen

In Österreich werden die Vignettenbestimmungen in zwei Kategorien eingeteilt. Hierbei benötigen alle Kraftfahrzeuge unter 3,5t Gesamtgewicht eine Vignette. Quads werden als mehrspuriges Kraftfahrzeug eingeordnet und benötigen daher eine Pkw-Vignette.

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz einer gültigen Vignette eine extra digitale Streckenmaut bezahlen müssen, wenn Sie gewisse Tunnel und Pässe überqueren wollen.

Pkw unter 3,5 Tonnen
Fahrzeug für Güterverkehr unter 3,5 Tonnen
Minibus unter 3,5 Tonnen
Laster unter 3,5 Tonnen
Pickup unter 3,5 Tonnen
Van unter 3,5 Tonnen
Wohnwagen unter 3,5 Tonnen
Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht
Anhänger
Vignettenbefreiung für Anhänger

Anhänger

Anhänger sind auf österreichischen Autobahnen nicht vignettenpflichtig. Nur das Zugfahrzeug benötigt eine Vignette, sofern dieses nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t überschreitet.

Wohnmobile

Wohnmobile, die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten, sind vignettenpflichtig. Wohnmobile über 3,5t müssen eine streckenabhängige Maut zahlen und mit der Go-Box für Wohnmobile ausgestattet werden.

Was ist die GO-Box bzw. GO-Maut?

Die GO-Maut ist eine Maut für Kfz über 3,5t (Wohnmobile, Lkw und Busse). Die Autobahngebühr hängt von der gefahrenen Strecke (anhand eines GPS-Trackers, der Anzahl der Achsen, der Tageszeit und EURO-Emissionsklasse) ab. Die Maut können Sie bei GO-Maut beantragen.

Preise und Laufzeiten

Für die elektronische Vignette in Österreich stehen folgende Laufzeiten zur Verfügung:

  • 1-Tages-Vignette
  • 10-Tages-Vignette
  • 2-Monats-Vignette
  • Jahres-Vignette

Die Vignetten sind immer zum letzten Tag des ausgewählten Zeitraums gültig (um die gleiche Uhrzeit). Jahresvignetten können nicht rückwirkend registriert werden und sind immer ab Kauf bis zum 31.01. des Folgejahres gültig.

Bitte beachten Sie, dass kein Online-Kauf der Vignette über vintrica.com möglich ist. Alle Preise inkl. gesetzlicher USt.

Kategorie Kfz bis 3,5t

Preisliste für die Kategorie Kfz bis 3,5t
Laufzeit Preis
in EUR
Preis
in CHF
1 Tag 8,60 € 8,26 CHF
10 Tage 11,50 € 11,05 CHF
2 Monate 28,90 € 27,76 CHF
1 Jahr 96,40 € 92,60 CHF

Kategorie Motorrad

Preisliste für die Kategorie Motorrad
Laufzeit Preis
in EUR
Preis
in CHF
1 Tag 3,40 € 3,27 CHF
10 Tage 4,60 € 4,42 CHF
2 Monate 11,50 € 11,05 CHF
1 Jahr 38,50 € 36,98 CHF

Verkaufsstellen

Offizielle Vignetten 2024 können Sie im Online-Shop der ASFINAG kaufen. Klebevignetten können Sie an grenznahen Verkaufsstellen und Tankstellen kaufen. Die 1-Tages-Vignette und die 10-Tages-Vignette werden seit Kurzem auch mit sofortiger Gültigkeit angeboten. Bitte beachten Sie, dass die Onlinevignetten für Privatkunden erst ab dem 18. Tag nach Kauf gültig sind. An offiziellen Verkaufsstellen der ASFINAG, dem ADAC, dem ÖAMTC und Tankstellen können Sie ebenfalls eine digitale Vignette oder eine Klebevignette kaufen.

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Bussgelder

Wer ohne gültige Vignette fährt, riskiert hohe Geldstrafen. Wir empfehlen deshalb bereits vor der Abfahrt den Kauf einer Vignette für Ihre Kategorie. Ausserdem sollten Sie vor und nach dem Kauf, die Gültigkeit der elektronischen Vignette überprüfen, um schnell handeln zu können, falls etwas nicht stimmt.

Wie werden die Mautgebühren in Österreich kontrolliert?

In Österreich werden die gültigen Vignetten durch manuelle Kontrollen und Kamerasysteme kontrolliert. Mobile Anlagen zur Kontrolle wechseln regelmässig Ihren Standort.

Welche Strafen drohen mir ohne E-Vignette?

Falls Sie ohne eine gültige Vignette die Autobahn befahren, müssen Sie eine Ersatzmaut leisten. Bei PKWs oder Wohnmobilen liegt das Bussgeld bei 120 € (115 CHF) und bei Motorrädern 65 € (62 CHF). Wenn Sie ihre Vignette manipulieren (z.B. das Gültigkeitsdatum ändern), wird die Ersatzmaut jeweils verdoppelt. Dementsprechend liegt das Bussgeld bei PKW und Wohnmobilen bei 240 € (231 CHF) und Motorrädern bei 130 € (125 CHF). Wird die Ersatzmaut nicht beglichen kommen weitere Verwaltungsstrafen von 300 € (288 CHF) - 3.000 € (2.882 CHF) hinzu.

Bussgeld bei Pkw und Wohnwagen

Keine gültige Vignette Manipulation der Vignette
120 € / 115 CHF 240 € / 231 CHF

Bussgeld bei Motorrädern

Keine gültige Vignette Manipulation der Vignette
65 € / 62 CHF 130 € / 125 CHF

Welche Strafen drohen mir ohne beglichene Maut?

Personen, die Mautstrassen befahren, ohne diese gezahlt zu haben, bekommen die Möglichkeit innerhalb von 5 Stunden und 100 Kilometern an einer GO-Verkaufsstelle die Maut zu begleichen. Eine falsch angegebene Achsanzahl kann innerhalb von 96 Stunden bei einer aktiven GO-Box nachgezahlt werden. Wenn Sie diese Gebühr nicht im Nachhinein bezahlen, wird eine Ersatzmaut fällig. Bei keiner aktiven GO-Box oder einem zu geringen Guthaben wird ein Bussgeld von 240 € (231 CHF) erhoben. Bei einer zu niedrig angegeben Achsanzahl wird ein Bussgeld von 120 € (115 CHF) erhoben. Wird diese Ersatzmaut nicht beglichen kommen weitere Verwaltungsstrafen von 300 € (288 CHF) bis 3.000 € (2.882 CHF) hinzu.

Bussgeld bei Lkws, Wohnwagen und Bussen

Keine GO-Box/ungenügendes Guthaben Achsen zu niedrig angegeben
240 € / 231 CHF 120 € / 115 CHF

Kann ich meine Vignette überschreiben?

Hier ist zu beachten, ob Sie eine Klebevignette oder eine digitale Vignette registriert haben. Die Klebevignette kann nicht in digitale Form umgeschrieben werden, umgekehrt genauso.

Klebevignette

Die Klebevignette ist nur auf ein Fahrzeug zugelassen (Vignette auf Windschutzscheibe) und ist nur für dieses zugelassen. Sie können nur eine neue Vignette erhalten bei einem Totalschaden Ihres Fahrzeugs oder falls Ihre Windschutzscheibe gebrochen ist.

Digitale Vignette

Sie haben nur bei Jahres-Vignetten und Jahresmautkarten die Möglichkeit Ihr Kontrollschild zu ändern.

Klebevignette richtig anbringen

Bitte beachten Sie, dass diese ordnungsgemäss angebracht werden müssen. In Österreich wird sehr auf die Richtigkeit der Vorgaben geachtet.

  • Die Vignette darf nur auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden (auf der Heckscheibe oder dem Seitenfenster werden als ungültig angesehen!)
  • Kleben Sie die Vignette hinter den Rückspiegel oder links oben auf der Windschutzscheibe (nicht in den Tönungstreifen falls vorhanden)
  • Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe muss die Vignette auf ein schweraustauschbares Teil geklebt werden, z.B. beim Motorrad auf den Tank (Tankdeckel ausgeschlossen) oder dem Gabelholm
  • Die Vignette muss ohne Hilfsmittel auf der Windschutzscheibe kleben (keine Klebestreifen oder sonstiges benutzen)
  • Auf der Rückseite der Vignette finden Sie eine Erklärung zum korrekten Anbringen
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre abgelaufenen Vignetten auch regelmässig entfernen

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Welche Fahrzeuge sind von einer Mautpflicht befreit?

Derzeit sind alle Fahrzeuge mit einem ukrainischen Kontrollschild von der Vignettenpflicht und der Streckenmaut ausgenommen. Ebenfalls sind Fahrzeuge unabhängig von der Nationalität von der Streckenmaut und Vignettenpflicht befreit, sofern sie Flüchtlinge im Rahmen einer Hilfsorganisation befördern. Diese Bedingungen sind auch für LKWs und Busse gültig. Vor Antritt der Fahrt muss ein Formular für eine Mautbefreiung ausgefüllt werden. Bei der ASFINAG kommen Sie zu diesem Formular.

Weitere Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit:

  • Personen mit Behinderung im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel“. Bei der ASFINAG können Sie eine digitale Gratisvignette für Ihr Fahrzeug erhalten, sofern das Kontrollschild auf Sie zugelassen ist und Sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Für Fahrzeuge aus dem Ausland gilt diese Befreiung nicht!
  • Heeresfahrzeuge gemäss § 2 Z38KFG 1967
  • Blaulichtfahrzeuge gem. § 20 Abs. 1 lit d und Abs. 5 KFG 1967 (Achtung! Das Blaulicht - Scheinwerfer oder Warnleuchte - muss sichtbar am Kfz angebracht sein!)
  • der öffentlichen Sicherheitsdienst, der Finanzverwaltung und die Justizwache
  • friedenserhaltende Operationen von internationalen Organisationen gem. § 1 Abs. 7 Z1 des BGBL Nr. 677/1977 (UNO, SFOR, IFOR)

Mautpflicht in Nachbarländern

Folgende Nachbarländer von Österreich haben ebenfalls eine Mautpflicht zur Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen. Mehr Informationen zur Autobahnvignette der Nachbarländer und dessen Gültigkeit finden Sie hier: